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Das unrechte Erbe

Die Dynamiken in diesem ersten Beispiel sind leicht durchschaubar, da sie sich mit einem unmittelbaren Gerechtigkeitsempfinden verbinden.

Ein Klient (blau) berichtet von seinem heimlichen Groll, dass er eigentlich über seinen Vater am Erbe eines Bauernhofes beteiligt sein; durch ein Unrecht sei ihm aber der Erbanspruch verloren gegangen. Er berichtet, sein Vater (3) sein der Sohn aus einer ersten Ehe der Großmutter (A) gewesen. Der Großvater (1) sei gefallen. darauf habe die Großmutter wieder geheiratet und zwei weitere Kinder (4 + 5) geboren. Von dem zweiten Mann (2) der Großmutter würde erzählt, dass er einen Teil des Hofes für die Schulden einer Geliebten verpfändet habe.

In jeder bäuerlichen Region sei es Tradition, dass der jüngste Sohn den Hof übernehme. Der jüngere Stiefbruder (5) des Vaters sei aber unter ungeklärten Umständen innerhalb der Familie ums Leben gekommen; jeder erzähle etwas anderes. Der Hof sei letztlich an den älteren Stiefbruder übergegangen.

Der Vater (3) des Klienten sei aber auf folgende Weise um seinen Erbanteil gebracht worden: Bei der Beerdigung seiner Frau (B), der Mutter des Klienten, sei er sehr betrunken gewesen, und die Frau desjenigen Bruders, der den Hof übernommen hatte, ließ ihn während dieses Rausches ein vorbereitetes Dokument unterschreiben, in dem er auf sein Erbe verzichtet habe.

Das Bemerkenswerte an dieser Geschichte ist nun Folgendes:

Auch der jüngste Sohn (7) des Ehepaares, das den Hof durch vermutetes bzw. offensichtliches Unrecht übernommen hatte, starb schon als Jugendlicher bei einem Verkehrsunfall; es scheint, dass er ein Schicksal seines Onkels zum Ausgleich bringt. Die übrigen Geschwister (6 + D + E) waren aber inzwischen über das zukünftige Erbe mit der Mutter so zerstritten, dass die Mutter nicht auf die Beerdigung ihres Sohnes gehen konnte, da sie fürchten musste, von zweien ihrer Kinder (6 + D), die sich bei der Erbregelung übergangen fühlten, öffentlich bloßgestellt zu werden. Die Tochter, an die das Erbe schließlich ging (E), hat Hof und Grundstücke kapitalisiert und das gesamte Erbe durch die Überschuldung eines wirtschaftlichen Unternehmens verloren.

Das Unglück der Menschen, auf die ein unrechtes Erbe zukommt, mag zunächst wie der moralisierend-billige Trost der benachteiligten Erblinie aussehen; darf sich doch der Klient angesichts des Unglücks seiner Cousins letztlich als „lachender Erbe“ fühlen. Es ist tatsächlich die Beobachtung von systemischen Erbaufstellungen, dass sich mit dem Verlust eines Erbes besser leben lässt als mit einem Erbe, das nicht in Ordnung ist. Die Arbeit an Erblinien zeigte bisher mit großer Regelmäßigkeit auf, dass auf „unrechtem Erbe kein Segen“ liegt. Folgende Beobachtungen liegen bisher vor:

Unternehmen oder Bauernhöfe, in deren Erbgängen oder bei der Kapitalbildung ein Unrecht vorgekommen ist, werden von den Erben entweder

  • nicht übernommen,
  • in die Krise geführt,
  • Kapital wird verschleudert (sogar verspielt!),
  • Erben bringen sich um, um dem Erbe zu entkommen,
  • oder der „Dümmste“, der Schwächste und der Jüngste übernimmt das Erbe.
  • Auch das Spenden von Erbe (oder Teilen des Erbes) in die Gemeinnützigkeit erscheint gelegentlich als das Weggeben von unrechtem Erbe (und mag manches Mal die angemessene Lösung sein).