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Erbteile von verstorbenen Geschwistern

Auf einem Seminar berichtet eine Frau, sie habe keine Lebensfreude und keine Kraft mehr. Sie leide an einer Autoimmunerkrankung. Vor einiger Zeit habe sie einen Hof geerbt. Der Hof sei ihr schon als Kind zugeschrieben worden. Zeitgleich mit dem Erbe des Hofes habe sie sich von ihrem Mann getrennt.

Situation

Der Hof habe der Großmutter mütterlicherseits (A) gehört. Die Großmutter habe auf den Hof eingeheiratet. Die Großmutter habe den Hof an die Mutter der Klientin (B) nicht übergeben, um ihn vor dem Zugriff des Vaters der Klientin (4) zu schützen, da dieser getrunken habe. Es habe „Mord und Totschlag“ zwischen den Eltern gegeben. Der Vater der Klientin habe sich wegen einer anderen Frau von der Mutter der Klientin getrennt und sich nach einem Jahr suizidiert. Der Hof sei nach dem Tod der Großmutter an die Mutter der Klientin schuldenfrei übergeben worden; doch diese habe den Hof dann verschuldet und mit einer hohen Summe belastet, nachdem er schon im Sinne einer vorzeitigen Erbfolge von der Mutter juristisch an die Klientin (D) übergeben worden war.

Auf dem Hof habe es „viele, viele Unfälle und dauernd Katastrophen“ gegeben. Die Mutter habe den Hof in seiner landwirtschaftlichen Funktion schließlich aufgegeben. Der Hof sei in Kapitalanteile aufgelöst worden.

Die Klientin hat den Hof als mittlere von drei Schwestern (C + D + E) vor einigen Jahren geerbt; der Hof sei ihr schon als Kind zugeschrieben worden. Die Eltern hätten sich immer einen Jungen gewünscht, und sie selber hätte eigentlich ein Junge werden sollen.

Grundaufstellung

D Klientin

1 Großvater

A Großmutter

2 vermisster Bruder der Mutter

3 An Diphtherie gestorbener Bruder der Mutter

4 Vater der Klientin

B Mutter der Klientin

C Jünger Schwester der Klientin

D Klientin

E Ältere Schwester der Klientin

Die Klientin (D) ist ganz den verstorbenen Onkeln (2 + 3), die die eigentlichen Erben des Hofes gewesen wären, zugewandt.

Prozessarbeit

  • Die Großmutter mütterlicherseits (A), aus deren Erblinie der Hof kommt, wendet sich an ihre toten Söhne (2 + 3):
  • A zu 2: „Es tut mir im Herzen weh, du bist tot.“
  • A zu 3: „Mein zweiter Sohn, meine letzte Hoffnung, du bist tot.“ „Ich stimme dem zu.“

  • Die Großeltern (1 + A) zu ihrer Tochter (B), der Mutter der Klientin:
  • 1 + A: „Mit schwerem Herzen übergeben wir dir die Erbeile deiner Brüder.“

  • Die Mutter der Klientin (B) bekommt nun in die linke Hand drei Seile; diese drei Seile stehen für die Erbanteile der drei Geschwister (2 + 3 + B).
  • B, zu jedem der beiden Brüder einzeln: „Das ist dein Teil, und ich werde ihn ehren.“

  • Jetzt wurde auch noch der Hof selber aufgestellt. Die drei Erbanteile werden zu Kapitalanteilen, nachdem der Hof von der Mutter der Klientin (B) als wirtschaftliches Anwesen aufgelöst wurde.
  • Die Mutter zur Großmutter (A):
  • „Mir ist der Hof geblieben, und ich werde ihn auflösen.“
  • „Unter meinen Händen wird der Hof sterben.“